PERI Werk Günzburg GmbH

Information der Nachbarn und der Öffentlichkeit gemäß §§ 8a und 11 der Störfallverordnung (12. BImSchV) für den Standort PERI Werk Günzburg GmbH, Kimmerle-Ring 14, 89312 Günzburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Anwohner,

mit der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) ist PERI Werk Günzburg GmbH mit Sitz in 89312 Günzburg, Kimmerle-Ring 14, als Betreiber von relevanten Betriebsbereichen, die der vorgenannten Verordnung unterliegen, unter anderem dazu verpflichtet, Sie über Maßnahmen zur Verhütung von Störfällen und zur Begrenzung der Auswirkungen möglicher Störfälle (§§3 bis 5, 12. BImSchV) zu informieren.

Als einer der weltweit führenden Hersteller für Schalungs- und Gerüstsysteme sieht sich die PERI GmbH in der Pflicht, in besonderem Maße Verantwortung für ihr unternehmerisches Handeln an ihren Standorten zu übernehmen.

Auf unserem Betriebsgelände in 89312 Günzburg, Kimmerle-Ring 14, betreiben wir in unserem Gerüstwerk seit Gründung des Standortes, störfallfrei eine hochmoderne Feuerverzinkerei für die Stückverzinkung zum Aufbringen einer schmelzflüssigen metallischen Schutzschicht (Zink) auf die von uns hergestellten Produkte für Gerüstsysteme. Der zuständigen Behörde wurden die erforderliche Anzeige nach §7 Absatz 1 sowie der Sicherheitsbericht nach §9 der 12. BImSchV vorgelegt.

Zusammenfassung

Wir sind auf der Basis dieser Störfallverordnung und in enger Abstimmung mit den Behörden verpflichtet, Sie über theoretisch denkbare auftretende Gefahren zu informieren, auch wenn der Eintritt eines Störfalles höchst unwahrscheinlich ist.

Auch ist es aufgrund der sehr umfangreichen baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen höchst unwahrscheinlich, dass Sie als Anwohner von den Auswirkungen eines solchen eventuell eintretenden Störfalls betroffen sein könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

PERI Werk Günzburg GmbH

Frank Wegener
Geschäftsführer

1. Teil: Information zu Betriebsbereichen

1.1 Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs.

Betreiber: PERI Werk Günzburg GmbH, Kimmerle-Ring 14, 89312 Günzburg

1.2 Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Der Betriebsbereich unterliegt der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der oberen Klasse. Der Betriebsbereich wurde der zuständigen Behörde nach §7 angezeigt, sowie der Sicherheitsbericht nach §9 Absatz der 12. BImSchV vorgelegt.

1.3 Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Folgende Prozesse finden im entsprechenden Betriebsbereich statt.

Auf einen Blick

Alle Prozesse und Tätigkeitsbeschreibungen

Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

1.4 Bezeichnung und Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe.

Die verwendeten Stoffe die im Sinne der Störfallverordnung als umweltgefährlich und somit störfallrelevant eingestuft sind, welche in relevanten Mengen im Betriebsbereich zum Einsatz kommen sind:

Auf einen Blick

Gefahreneinstufung gefährlicher Stoffe

Die verwendeten Stoffe die im Sinne der Störfallverordnung als umweltgefährlich und somit störfallrelevant eingestuft sind, welche in relevanten Mengen im Betriebsbereich zum Einsatz kommen sind:

1.5 Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Wenn ein Brand über die Brandmeldeanlage registriert wird, erfolgt ein automatischer Alarm bei der ständig besetzten Leitstelle der Feuerwehr. Bei Bedarf werden die umliegenden Freiwilligen Feuerwehren hinzugezogen.

Bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen sind keine direkten Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu befürchten. Die Vorbehandlungsbäder und Lagerbereiche der Gefahrstoffe verfügen über ausreichend dimensionierte Lagerkapazitäten und Brandwiderstände.

Verhalten im Notfall:

  • Bitte beachten Sie im Schadensfall die Lautsprecherdurchsagen der Polizei und Feuerwehr sowie mögliche Radio- und Fernsehdurchsagen.
  • Halten Sie sich vom Unfallort fern und halten Sie die Straßen und Wege für die Einsatzkräfte frei.
  • Leisten Sie den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr Folge.

1.6 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung durch die Überwachungsbehörden

Die derzeit letzte Vor-Ort-Besichtigung der Feuerverzinkerei durch die zuständigen Behörden fand am 19. Februar 2024 statt. In regelmäßigen Abständen werden wir PERI Werk Günzburg GmbH durch die zuständigen Behörden geprüft. Nähere Informationen können Sie beim Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg einholen.

1.7 Einholung weiterer Informationen

Weitere Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Störfall erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich an PERI Werk Günzburg GmbH, Kimmerle-Ring 14 in 89312 Günzburg, unter der Telefonnummer +49(0)8221.2782-0 oder per E-Mail an info@peri.com. Ihre Anfrage wird dann umgehend an die entsprechende Stelle in unserem Hause zur Bearbeitung weitergeleitet.

2. Teil: Weitergehende Informationen zu Betriebsbereichen

Nachfolgend werden Angaben zum Betriebsbereich gem. § 11 Abs. 1 der StörfallV i.V.m. Anhang V Teil 2 der StörfallV aufgeführt, soweit diese keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten.

2.1 Allgemeine Informationen zu den Gefahren, die von einem Störfall ausgehen können, einschließlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Störfallszenarien und der Maßnahmen, mit denen diese Szenarien verhindert werden oder ihre Auswirkungen begrenzt werden sollen.


2.1.1 Darstellung der Gefahren und mögliche Auswirkungen

Die Feuerverzinkerei am Standort Günzburg, dient der Oberflächenbeschichtung von Metallen
durch Eintauchen in geschmolzenes Zink (bei etwa 450°C).


Die vorgeschaltete Vorbehandlungsbäder dienen zur Reinigung der Teile von Fetten, Ölen
und arteigenen Verunreinigungen wie z. Bsp. Rost und Zunder.
Die auf Zinkchlorid (ZnCl 2) als Störfallstoff basierenden Gemische bzw. saure Lösungen bilden
einen Anteil von ca. 94 % der insgesamt gehandhabten störfallrelevanten Stoffmenge. Diese
werden als umweltgefährdend eingestuft.


Im Tanklager & Abtankbereich sind mehrere Lagertanks vorhanden. In diesen Lagertanks wird
die Frischsäure und Altsäure aus der Eisen- und Zinkbeize zur Entsorgung gesammelt und
gelagert. Der Lagertank für das gesättigte Zinkchlorid ist als sicherheitsrelevantes Anlagenteil
(SRA) eingestuft.
Die Ab-& Betankung der Lagertranks erfolgt durch geschultes Personal, im abgetrennten
Tanklager & Abtankbereich.
Die Vorbehandlungsbäder, aber auch Lagertanks, stehen in entsprechend wasserrechtlich
zugelassene beschichtete Auffangräume mit ausreichend Auffangvolumen. In diesem
Auffangräumen sind Leckanzeigeeinrichtungen installiert. Es finden tägliche Rundgänge statt.


Gefahrstofflager, mit entsprechend zugelassener Beschichtung, beschränkt sich auf
maximales Volumen von 1.000 l je Einzelgebinde. Die Einzelgebinde weißen alle eine
Zulassung für den Straßentransport auf. Weiterhin werden diese auf wasserrechtlich konforme
Auffangwannen gelagert.
Das Gefahrstofflager dient der zeitweiligen Lagerung von Abfällen, die gefährliche und nicht
gefährliche Eigenschaften haben können. Ebenso wird zeitweilig Sauerstoff, verdichtet gelagert.
Es ist ein sicherheitsrelevanter Teilbetriebsbereich.


Zinkasche ist ein Abfall, welcher aus dem Prozess des Feuerverzinkens entsteht. Dieser Abfall
liegt nicht in Kleinstkörnung (Staubförmig) vor.
Die grobkörnige Zinkasche wird in abgedeckten Container gelagert. Im Falle von Verlusten beim
Umfüllen, werden die geringen Mengen sofort aufgekehrt. Somit kann eine Umweltgefährdung
ausgeschlossen werden.


Die Dieselstaplertankstelle mit 3000 L Inhalt, dient ausschließlich der Deckung des
Eigenbedarfs. Der Tank selbst ist doppelwandig und verfügt über eine Leckageüberwachung.
Bedingt durch die vorgehaltene Menge an Diesel ist die Tankstelle als nicht sicherheitsrelevant
eingestuft. Die Gefahren, die von dieser ausgehen könnten, bedingen sich durch die
umweltgefährdenden Eigenschaften von Diesel und deren Entzündbarkeit. Die Gefahr besteht in
einer Freisetzung von Diesel. Durch den Anschluss der Entwässerung an einen Abscheider und
der versiegelten Abtankfläche, schließt sich eine Umweltgefährdung im Ereignisfall aus.
Dennoch kann es bei einem Schadensereignis (beispielsweise einem Brand) zu
wahrnehmbaren Beeinträchtigungen kommen. Je nach ausgetretenem Stoff kann dies zu
Reizungen von Auge, Nase und Mund führen, zu Beeinträchtigungen durch Ruß- und
Rauchbildung kommen.


Eine Beeinträchtigung der Umwelt (Wasser und Boden) durch den Austritt einer
wassergefährdenden Flüssigkeit ist hingegen nicht zu befürchten. Die relevanten Flächen sind
vollflächig in einer baulichen Ausführung versiegelt, die als dicht im Sinne des Wasserrechtes
anerkannt sind. Durch die wannenförmige Gestaltung der Flächen ist eine Rückhaltung
gewährleistet.

2.1.2 Darstellung der Maßnahmen zu Verhinderung und Schadensbegrenzung

Wir als PERI treffen an unserem Standort in Günzburg alle erdenklichen Maßnahmen, um mögliche Schadensereignisse zu verhindern. Sollte dennoch ein Schadensereignis eintreten, ist es unser Ansinnen, die Auswirkungen weitgehend zu beschränken.

Neben dem Umwelt- und Ressourcenschutz hat die Anlagensicherheit bei PERI höchste Priorität. Schon in der Konzeptionsphase werden die Umwelt- und Sicherheitsaspekte mitberücksichtigt. Um einen gleichbleibend hohen Sicherheitsstandard unserer Anlagen zu garantieren, werden systematische Gefahrenanalysen erstellt. Die daraus resultierenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, werden entsprechend umgesetzt.

Eine ständige Weiterqualifikation und Schulung unseres Teams, gehört genauso zu unserem Selbstverständnis wie die regelmäßige Wartung und Instandhaltung unserer Anlagentechnik.

Um dies zu realisieren, betreiben wir ein Sicherheitsmanagementsystem. Dies dient dem Aufspüren von Schwachstellen und der umgehenden Einleitung von technischen oder organisatorischen Gegenmaßnahmen. Dadurch gewährleisten wir, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der getroffenen Maßnahmen. Die technischen Maßnahmen helfen hierbei dem Identifizieren, aber auch der Verhinderung von Stofffreisetzungen sowie dem Gewässer- und Brandschutz. Die organisatorischen Maßnahmen dienen allein der Gefahrenabwehr und sind zusätzlich im internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) hinterlegt.

Der AGAP beschreibt erste Schritte die im Falle einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes, wie die Freisetzung von Stoffen oder der Beginn eines Brandes, erforderlich sind.

Der AGAP beschreibt weiterhin die notwendigen Maßnahmen, welche den Schutz der eigenen Belegschaft garantieren und die Verständigung mit den externen Einsatzkräften sicherstellen soll. Der AGAP dient den zuständigen Behörden als Grundlage für die Erstellung der Notfalleinsatzpläne.

Im Falle eines Versagens der Schutzmaßnahmen und dennoch eintreten eines Störfalles, sind kurzzeitige Auswirkungen außerhalb unseres Betriebsbereiches nicht auszuschließen. Diesen Fall haben wir im Rahmen eines Sicherheitsberichtes mit Gefahrenanalyse und Auswirkungsbetrachtung analysiert und durch einen unabhängigen Experten prüfen lassen.

Diese Unterlagen liegen der zuständigen Behörde vor. Die von uns getroffenen Maßnahmen wie z. Bsp.

  • ausreichend dimensionierte Auffangräume,
  • fachgerechte und wasserrechtlich zugelassene Bodenbeschichtung mit Aufkantung,
  • vollflächige Brandmeldeanlage,
  • regelmäßige Überprüfung sicherheitsrelevanter Anlagenteile wurden für gut und angemessen befunden.

 

2.2 Bestätigung, dass der Betreiber verpflichtet ist, auf dem Gelände des Betriebsbereichs – auch in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten – geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.

Wir als PERI verpflichten uns, auf Basis unseres Sicherheitsmanagementsystems mit den Vorgaben aus der Unternehmenspolitik und den Unternehmensleitlinien, auf unserem Betriebsgelände in Günzburg die Maßnahmen zu treffen, die im Betriebsbereich zur Bekämpfung von Störfällen im Sinne der 12. BImSchV erforderlich sind. Dabei steht die größtmögliche Begrenzung der Auswirkung von Störfällen im Vordergrund.

Dies erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit den zuständigen Notfall- und Rettungsdiensten.

2.3 Angemessene Informationen aus den externen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Ereignissen außerhalb des Betriebsgeländes mit der Aufforderung, allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Ereignisses Folge zu leisten.

Für die Bekämpfung der Auswirkung von Ereignissen außerhalb unseres Betriebsgeländes liegt
die Verantwortung bei den zuständigen öffentlichen Stellen.

Hierbei leisten unter anderem die Feuerwehr, die Polizei, Rettungsdienste oder auch das THW Hilfestellung bei der Bekämpfung und Begrenzung von Schäden.

Die zuständigen öffentlichen Stellen, treffen die Entscheidung, ob zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung benötigt wird. Sie stufen auch die Schwere des Ereignisses abschließend ein und sorgen bei Bedarf für die Durchführung entsprechender Maßnahmen.

Im Falle benötigter Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Ereignissen außerhalb des Betriebsbereichs benötigt werden, werden die Notfall- und Rettungsdienste vollumfänglich informiert und deren Anweisungen Folge geleistet. Dieses Vorgehen ist auch in unserem Alarmund Gefahrenabwehrplan (AGAP) verankert.

2.4 Gegebenenfalls Angabe, ob der Betriebsbereich in der Nähe des Hoheitsgebiets eines anderen Mitgliedstaats liegt und damit die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall grenzüberschreitende Auswirkungen nach dem Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat.

- Entfällt -

Download

Die Störfall-Verordnung für den Standort PERI Werk Günzburg GmbH steht Ihnen auch als PDF zur Verfügung.